Konsequenzen der Thomas-Cook-Pleite: Pauschalreisen: Touristik organisiert den neuen Absicherungfonds selbst | STERN.de
Stornierte Reisen, keine Rückzahlung: Experten geben Tipps
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Verbrauchertipps auf Reisen - Nachrichten aus Halle an der Saale und der Region
AG Aschaffenburg: Stornoentschädigung muss zurückbezahlt werden, wenn Veranstalter die Reise nach Storno des Kunden selbst absagt – Reiserecht Prof. Dr. Führich